Das Dilemma der Eigentümerversammlung
Eine neue erneuerbare Heizzentrale kostet in einer WEG mit 20 bis 60 Einheiten schnell mehrere hunderttausend Euro. Die Rücklage ist meist für anderes gedacht, Sonderumlagen treffen Selbstnutzer und Kapitalanleger unterschiedlich hart, und die Diskussion über Technik und Förderung zieht sich über mehrere Versammlungen – während der alte Kessel weiter Störungen produziert.
Beim Wärmecontracting entfällt die Investitionsentscheidung. Beschlossen wird ein Wärmeliefervertrag mit transparentem Grund- und Arbeitspreis; die Anlage bleibt Eigentum von Thermolease, und vermietende Eigentümer legen die Kosten als Betriebskosten um.
Was die Verwaltung von uns bekommt
Wir bereiten die Entscheidung so vor, dass Sie sie ohne eigenen Technikaufwand in die Versammlung tragen können: Kostenneutralitäts-Check auf Basis der letzten Heizkostenabrechnung, Preisindikation mit Varianten, Vergleich Eigeninvestition gegen Wärmelieferung, Erläuterung zur Umlagefähigkeit und zur Kostenneutralität nach WärmeLV. Auf Wunsch nehmen wir an der Eigentümerversammlung teil und beantworten die Fragen der Eigentümer direkt.
Nach dem Beschluss haben Sie einen Vertrag, einen Ansprechpartner und eine jährliche Abrechnung – Wartung, Störungsdienst, Fernüberwachung und Förderabwicklung liegen bei uns.
- Beschlussvorlage und Präsentation für die Eigentümerversammlung
- Kostenneutralitätsnachweis nach WärmeLV für vermietete Einheiten
- Entstörungsbeginn innerhalb von 24 Stunden, Störungsmeldung über Portal oder Telefon
- Kundenportal mit Verbräuchen, Abrechnungen und Dokumenten für die Verwaltung
Beschlussfassung und Vertragspartner
Vertragspartner des Wärmeliefervertrags ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch die Verwaltung. Die Umstellung auf Wärmelieferung ist eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung, für die nach dem Wohnungseigentumsgesetz die einfache Mehrheit genügt; bauliche Veränderungen an der Heizzentrale beschließt die Gemeinschaft im selben Zug. Wie der Beschluss im Einzelfall zu formulieren ist, stimmen wir mit Ihnen und auf Wunsch mit Ihrem Rechtsbeistand ab.
Für Verwaltungen mit mehreren Objekten lohnt ein Portfolio-Gespräch: Wir priorisieren die Liegenschaften nach Einsparhebel, Alter der Anlage und Förderkulisse, damit Sie die Versammlungen in der richtigen Reihenfolge angehen.
Für welche Gemeinschaften es passt
Wärmecontracting passt vom einzelnen Mehrfamilienhaus bis zur Wohnanlage mit mehreren Gebäuden. Entscheidend ist eine zentrale Wärmeversorgung. Dezentrale Etagenheizungen lassen sich nur mit einer Zentralisierung einbeziehen, die wir in der Indikation gesondert betrachten.
Thermolease arbeitet von Olching bei München aus mit Hausverwaltungen zusammen, mit 15 Jahren Erfahrung in der Energietechnik.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Braucht die WEG Eigenkapital?+
Nein. Thermolease finanziert die Anlage vollständig; die Gemeinschaft zahlt den Wärmepreis aus den laufenden Hausgeldern.
Was passiert, wenn Eigentümer wechseln?+
Der Wärmeliefervertrag läuft mit der Gemeinschaft weiter; ein Eigentümerwechsel berührt ihn nicht. Der neue Eigentümer übernimmt die Wärmekosten wie alle anderen Betriebskosten.
Kann die WEG die Anlage später kaufen?+
Ja, am Vertragsende zum Restwert nach der vertraglich vereinbarten Restwerttabelle – oder sie lässt sich günstiger weiterliefern, weil der Finanzierungsanteil entfällt.
Nächster Schritt
Sprechen wir über Ihr Objekt
Adresse und – falls zur Hand – die letzte Heizkostenabrechnung genügen. Sie erhalten innerhalb weniger Tage eine erste Einschätzung, ob und wie sich Wärmecontracting für Ihr Objekt rechnet.
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