Die Ausgangslage im Mietbestand
Wer heute eine Öl- oder Gaszentrale ersetzt, muss nach dem Gebäudeenergiegesetz mindestens 65 Prozent der Wärme erneuerbar erzeugen – spätestens mit Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung. Gleichzeitig verschiebt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz einen wachsenden Anteil der CO₂-Abgabe vom Mieter zum Eigentümer, je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes ist.
Die Investition in eine neue erneuerbare Heizzentrale ist im Mehrfamilienhaus sechsstellig, Instandsetzungen sind nicht umlagefähig, und Modernisierungsumlagen sind gedeckelt. Genau hier setzt Heizungscontracting an.
Kostenneutralität nach § 556c BGB und WärmeLV
Stellt ein Vermieter im laufenden Mietverhältnis von Eigenversorgung auf Wärmelieferung um, darf die Umstellung für die Mieter nicht teurer werden als der bisherige Betrieb. Das schreibt § 556c BGB vor, die Wärmelieferverordnung regelt die Berechnung: verglichen werden die bisherigen Betriebskosten der Heizung mit den Kosten der Wärmelieferung, jeweils bezogen auf dieselbe Wärmemenge.
Diesen Kostenneutralitätsnachweis führt Thermolease für Sie – nach dem etablierten Vergleichsverfahren des Contracting-Verbands. Er ist Teil der Unterlagen, mit denen Sie die Umstellung gegenüber Mietern und Beirat ankündigen. Unser Kostenneutralitäts-Check auf der Startseite zeigt in einer Minute, ob Ihr Objekt in den Korridor fällt.
Was beim Heizungstausch im Contracting passiert
Nach der Indikation begehen wir das Gebäude, prüfen Heizflächen, Vorlauftemperaturen, Warmwasserbereitung und Aufstellflächen und legen das Erzeugerkonzept fest: Wärmepumpe, Pelletkessel oder Hybrid. Wir stellen die Förderanträge, errichten die Anlage, nehmen sie in Betrieb und übernehmen ab dem ersten Tag Wartung, Störungsdienst und Abrechnung.
Die Umstellung läuft in der Regel ohne Versorgungsunterbrechung: Die neue Zentrale wird neben der alten aufgebaut, umgeschaltet und die alte anschließend zurückgebaut. Bei engen Zeitplänen setzen wir eine mobile Heizzentrale ein.
- Keine Investition, keine Modernisierungsumlage nötig
- Grund- und Arbeitspreis als Betriebskosten umlagefähig (§ 2 BetrKV)
- Kostenneutralitätsnachweis nach WärmeLV durch Thermolease
- CO₂-Kostenaufteilung entfällt weitgehend – erneuerbare Wärme hat kaum CO₂-Abgabe
Referenz: Öl raus, Pellets rein
Im Zehnfamilienhaus-Bestand in Oberndorf haben wir zwei Öl-Heizzentralen zu einer Pelletzentrale zusammengeführt – Planung, Bau und Finanzierung durch Thermolease, ohne Mehrkosten für die Nutzer. Ergebnis: rund 47.500 kg CO₂ weniger pro Jahr und ein um 20 Prozent gesunkener Wärmeverbrauch durch hydraulischen Abgleich und Regelung.
Erzeuger war hier ein Pelletkessel; an den meisten unserer heutigen Standorte kommt für diese Aufgabe stattdessen eine Wärmepumpe zum Einsatz – das Prinzip bleibt dasselbe: Thermolease plant, baut, finanziert und betreibt die Erzeugung, der Eigentümer zahlt nur die gelieferte Wärme.
Heizung leasen, mieten oder im Contracting beziehen
Wer nach „Heizung leasen“ oder „Heizungsleasing“ sucht, meint meistens dasselbe Ziel: eine neue Heizung, ohne sie zu kaufen. Die Wege dorthin unterscheiden sich aber deutlich, und der Unterschied entscheidet darüber, wer Betrieb, Wartung und Ausfallrisiko trägt.
Beim Leasing oder bei der Miete einer Heizungsanlage zahlen Sie eine Rate für das Gerät. Betrieb, Wartung, Störungsdienst und der Bezug von Brennstoff oder Strom bleiben in Ihrer Verantwortung, ebenso das Risiko, wenn die Anlage nicht die erwartete Leistung bringt. Beim Wärmecontracting ist nicht das Gerät Vertragsgegenstand, sondern die gelieferte Wärme je Kilowattstunde. Anlage, Wartung und Ausfallrisiko bleiben bei Thermolease.
Für die Wohnungswirtschaft ist dieser Unterschied auch bei den Kosten relevant: Grundpreis und Arbeitspreis der Wärmelieferung sind nach § 2 BetrKV als Betriebskosten umlagefähig. Wie eine Leasingrate oder Mietrate für eine Heizungsanlage zu behandeln ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte vor einer Entscheidung geprüft werden.
- Leasing oder Miete: Rate für das Gerät, Betrieb und Risiko beim Eigentümer
- Wärmecontracting: Preis je gelieferter Kilowattstunde, Betrieb und Risiko beim Contractor
- Thermolease vermietet und verleast keine Heizungsanlagen, sondern liefert Wärme
Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Kann ich bei Thermolease eine Heizung leasen?+
Wir vermieten und verleasen keine Heizungsanlagen. Thermolease plant, finanziert, baut und betreibt die Anlage und liefert Ihnen Wärme zum vereinbarten Preis je Kilowattstunde. Wirtschaftlich erreichen Sie damit dasselbe Ziel wie beim Leasing, nämlich eine neue Heizung ohne Investition, zusätzlich aber ohne Betriebs- und Ausfallrisiko.
Worin unterscheidet sich Heizungsleasing vom Wärmecontracting?+
Beim Leasing ist die Anlage Vertragsgegenstand, beim Contracting die gelieferte Wärme. Daraus folgt der praktische Unterschied: Wartung, Störungsdienst, der Bezug von Brennstoff oder Strom und das Ausfallrisiko liegen beim Contracting beim Anbieter, beim Leasing beim Nutzer.
Muss ich die Mieter fragen, wenn ich auf Wärmelieferung umstelle?+
Sie müssen die Umstellung drei Monate vorher in Textform ankündigen und die Kostenneutralität nachweisen; eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn die Voraussetzungen des § 556c BGB erfüllt sind.
Was ist mit dem Gasanschluss und dem alten Kessel?+
Den Rückbau der Altanlage und die Abmeldung des Gasanschlusses koordinieren wir mit; Kosten dafür werden in der Indikation ausgewiesen.
Wie schnell kann die neue Heizung laufen?+
Vom Schnellcheck bis zur Inbetriebnahme sind je nach Förderweg und Lieferzeiten sechs bis zwölf Monate realistisch. Bei akutem Ausfall überbrücken wir mit einer mobilen Heizzentrale.
Nächster Schritt
Sprechen wir über Ihr Objekt
Adresse und – falls zur Hand – die letzte Heizkostenabrechnung genügen. Sie erhalten innerhalb weniger Tage eine erste Einschätzung, ob und wie sich Wärmecontracting für Ihr Objekt rechnet.
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