Gebäudenetz oder Wärmenetz – die entscheidende Schwelle
Ob ein Vorhaben über die BEW oder die BEG gefördert wird, hängt an einer Zahl: Werden mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohneinheiten angeschlossen, gilt das Netz als Wärmenetz im Sinne der BEW – es genügt, wenn eines der beiden Kriterien erfüllt ist. Darunter handelt es sich um ein Gebäudenetz, das ausschließlich über die BEG gefördert wird. Beide Programme dürfen nicht für dieselben Kosten kombiniert werden.
Diese Einordnung entscheidet über Förderquote, Verfahren und Zeitplan. Wir treffen sie in der Indikation und legen den Förderpfad fest, bevor geplant wird – nicht danach.
Die vier Module der BEW
Modul 1 fördert die Machbarkeitsstudie für Neubaunetze mit 50 Prozent der Kosten. Modul 2 fördert die Investition in Erzeuger, Netz und Hausanschlüsse mit bis zu 40 Prozent, begrenzt auf die Wirtschaftlichkeitslücke; Voraussetzung ist die Studie (Neubau) beziehungsweise ein Transformationsplan (Bestandsnetz). Modul 3 fördert Einzelmaßnahmen in Bestandsnetzen, Modul 4 zahlt zehn Jahre lang eine Betriebskostenförderung je Kilowattstunde Umgebungswärme aus Wärmepumpen und Solarthermie – bei einer Jahresarbeitszahl ab 2,5.
Für Eigentümer und Bauträger ist Modul 4 der Hebel, der am Wärmepreis sichtbar wird: Die Betriebskostenförderung fließt beim Contracting direkt in einen niedrigeren Arbeitspreis. Bis zum Bescheid gilt ein vertraglicher Backup-Preis; danach wird rückwirkend verrechnet.
- Modul 1: Machbarkeitsstudie, 50 % Zuschuss
- Modul 2: Investition, bis 40 % der förderfähigen Kosten
- Modul 3: Einzelmaßnahmen im Bestandsnetz
- Modul 4: Betriebskostenförderung für Wärmepumpen und Solarthermie, 10 Jahre
Was die Machbarkeitsstudie leisten muss
Eine BEW-Machbarkeitsstudie ist keine Formalie, sondern ein Planungsbericht nach HOAI-Leistungsphasen 2 bis 3: Wärmebedarfe und Lastgänge, Erzeugervarianten mit Jahresarbeitszahlen, Netztrassen und Verluste, Wärmegestehungskosten, CO₂-Bilanz und ein Umsetzungsfahrplan – alles nach dem aktuellen BAFA-Merkblatt. Studien, die die Vorgaben nicht treffen, werden zurückgewiesen und kosten Monate.
Thermolease erstellt die Studie als späterer Betreiber – wir planen also nichts, was wir nicht selbst bauen und 15 Jahre verantworten würden. Das ist der Unterschied zu einer reinen Beratungsstudie.
BEW-Machbarkeitsstudie: Kosten, Dauer und wer sie erstellen darf
Modul 1 der BEW fördert die Machbarkeitsstudie für ein neues Wärmenetz mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Antragsberechtigt ist, wer das Netz später betreibt. Im Contracting ist das Thermolease, Sie als Eigentümer oder Bauträger stellen keinen eigenen Antrag und führen keinen Verwendungsnachweis.
Der Antrag muss vor Beginn der Studie beim BAFA gestellt sein, ein späterer Antrag für bereits begonnene Leistungen ist nicht möglich. Vom Antrag bis zum fertigen Bericht liegen erfahrungsgemäß drei bis sechs Monate, abhängig von der Datenlage im Quartier und der Bearbeitungszeit der Bewilligungsstelle. Angaben zu Quoten und Fristen gelten vorbehaltlich Prüfung des jeweils gültigen BAFA-Merkblatts.
Erstellen darf die Studie, wer die geforderten Planungsleistungen nachweisen kann. Entscheidend für die Bewilligung ist nicht der Titel des Büros, sondern ob der Bericht die im Merkblatt geforderten Inhalte in der geforderten Tiefe liefert.
- Förderquote Modul 1: 50 Prozent der förderfähigen Kosten der Studie
- Antrag beim BAFA vor Beginn der Leistung, im Contracting durch Thermolease
- Üblicher Zeitbedarf: drei bis sechs Monate bis zum fertigen Bericht
- Die bewilligte Studie ist Voraussetzung für Modul 2 bei Neubaunetzen
Ein tragfähiges Netzkonzept für Ihr Quartier
Für ein Quartiersnetz gibt es nicht die eine richtige Antwort. Wir planen für jedes Projekt das Konzept, das zu Dichte, Trassenlänge und Förderpfad passt, häufig mehrstufig: Eine zentrale Erzeugung koppelt sich mit dezentralen Wärmepumpen in den Gebäuden. Ob das Netz mit warmem oder mit kaltem Vorlauf betrieben wird, ist dabei zweitrangig. Entscheidend sind die Wärmegestehungskosten über die Laufzeit.
Wir rechnen die infrage kommenden Varianten in der BEW-Machbarkeitsstudie durch, inklusive Netzverlusten, Pumpstrom und Förderung, und empfehlen die Variante mit den niedrigeren Kosten über die Vertragslaufzeit.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Wer stellt den BEW-Antrag – der Bauträger oder der Contractor?+
Im Contracting Thermolease als Betreiber und Eigentümer der Anlage. Bauträger und spätere Eigentümer haben mit Antrag, Verwendungsnachweis und Berichtspflichten nichts zu tun.
Wie lange dauert das BEW-Verfahren?+
Machbarkeitsstudie drei bis sechs Monate, Bescheid für Modul 2 je nach BAFA-Auslastung weitere Monate. Wir beginnen die Planung parallel und sichern die Versorgung bei Bedarf mit einer Übergangslösung.
Was kostet eine BEW-Machbarkeitsstudie?+
Die Kosten hängen von Größe und Komplexität des Quartiers ab. Gefördert werden über Modul 1 der BEW 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Im Contracting trägt Thermolease den verbleibenden Anteil und den Antragsaufwand, weil wir das Netz später selbst betreiben. Für Sie entsteht dafür keine gesonderte Rechnung.
Brauchen wir für die BEW-Förderung zwingend eine Machbarkeitsstudie?+
Für ein neues Wärmenetz ja: Die bewilligte Studie nach Modul 1 ist Voraussetzung für die Investitionsförderung nach Modul 2. Für ein bestehendes Netz tritt an ihre Stelle ein Transformationsplan. Welcher Weg für Ihr Vorhaben gilt, klären wir in der Ersteinschätzung, vorbehaltlich Prüfung der aktuellen Programmbedingungen.
Was ist, wenn die Förderung nicht bewilligt wird?+
Der Wärmeliefervertrag enthält Backup-Preise ohne Förderung. Ob das Projekt auch damit für Sie wirtschaftlich ist, klären wir vor Vertragsschluss – nicht danach.
Nächster Schritt
Sprechen wir über Ihr Objekt
Adresse und – falls zur Hand – die letzte Heizkostenabrechnung genügen. Sie erhalten innerhalb weniger Tage eine erste Einschätzung, ob und wie sich Wärmecontracting für Ihr Objekt rechnet.
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