Was Wärmecontracting für Eigentümer bedeutet
Wärmecontracting – im Gesetz „Wärmelieferung“ genannt – trennt zwei Dinge, die im Mehrfamilienhaus sonst immer zusammenfallen: das Eigentum an der Heizungsanlage und die Verantwortung für die Wärme. Der Contractor errichtet die Anlage auf eigene Rechnung, bleibt ihr Eigentümer und verkauft dem Gebäudeeigentümer die erzeugte Wärme. Gemessen wird mit einem geeichten Wärmemengenzähler an der Übergabestelle.
Für Sie als Eigentümer heißt das: keine Einmalinvestition, keine Rückstellungen für die Heizung, kein Ausfallrisiko und kein eigener Wartungsvertrag. Grundpreis und Arbeitspreis der Wärmelieferung sind nach § 2 BetrKV als Betriebskosten umlagefähig – anders als Instandsetzungskosten einer eigenen Heizung.
Für welche Gebäude Wärmecontracting passt
Thermolease versorgt Wohngebäude und Quartiere, vom einzelnen Mehrfamilienhaus bis zum Quartier mit mehreren Gebäuden. Im Bestand lohnt sich der Blick besonders, wenn eine Öl- oder Gaszentrale älter als 20 Jahre ist, das GEG einen erneuerbaren Anteil verlangt oder die CO₂-Kostenaufteilung den Eigentümeranteil Jahr für Jahr erhöht.
Im Neubau nehmen Bauträger das Heizungsgewerk komplett aus ihrer Investitionsrechnung: Wir planen die Wärmepumpen-Zentrale passend zum KfW-Standard, stellen Förderanträge und liefern ab Bezug – bei Bedarf mit Übergangsversorgung für frühere Bauabschnitte.
- Bestand: Heizungstausch ohne Eigenkapital, Kostenneutralität für Mieter nach WärmeLV
- Neubau: Wärmepumpen-Zentrale für EH-55/EH-40-Projekte inklusive Fördermanagement
- Quartier: Gebäudenetz oder Nahwärmenetz mit BEW-Förderung
So setzt sich der Wärmepreis zusammen
Der Wärmepreis besteht aus einem jährlichen Grundpreis, der Finanzierung, Wartung, Betrieb und Abrechnung abdeckt, und einem Arbeitspreis je gelieferter Kilowattstunde. Beide Bestandteile werden einmal jährlich über veröffentlichte Indizes des Statistischen Bundesamtes angepasst – transparent und nach den Vorgaben der AVBFernwärmeV, nicht nach Ermessen.
Für die Wohnungswirtschaft ist die Vergleichsgröße meist der Wärmepreis je Quadratmeter und Jahr. Mit unserem Schnellcheck erhalten Sie dafür in einer Minute einen Richtwert aus Wohnfläche, Baujahr und heutigem Energieträger; mit der letzten Heizkostenabrechnung wird daraus innerhalb weniger Tage eine belastbare Indikation.
Erneuerbare Technik statt Gaskessel
Wir setzen ausschließlich erneuerbare Erzeuger ein: Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln, Grundwasser- oder Erdsonden-Wärmepumpen, wo der Standort es hergibt, und Pelletkessel, wo hohe Vorlauftemperaturen im Bestand bleiben müssen. Für die Warmwasserbereitung im Mehrfamilienhaus kombinieren wir die Heizungswärmepumpe mit Booster-Wärmepumpen oder Frischwasserstationen, damit Hygiene und Effizienz zusammenpassen.
Welche Lösung wirtschaftlich ist, entscheidet nicht die Technik, sondern Ihr Gebäude: Temperaturniveau, Dämmstandard, Aufstellflächen, Schallschutz und die Förderkulisse. Diese Prüfung ist Teil der Indikation – ohne Kosten für Sie.
Vertrag, Laufzeit und was danach kommt
Der Wärmeliefervertrag folgt der AVBFernwärmeV: Erstlaufzeit zehn Jahre, danach Verlängerung in Fünfjahresschritten. Am Ende entscheiden Sie – Anlage nach Restwerttabelle übernehmen, weiterliefern lassen (dann ohne Finanzierungsanteil deutlich günstiger) oder beenden. Während der gesamten Laufzeit tragen wir das Betriebsrisiko und beginnen bei Störungen innerhalb von 24 Stunden mit der Entstörung.
Hinter Thermolease stehen 15 Jahre Energietechnik (DLR, Audi, BMW, GP JOULE) und mehr als 150 begleitete Studien und Konzepte, mit Sitz in Olching bei München.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Was kostet Wärmecontracting im Mehrfamilienhaus?+
Der Preis hängt von Wärmebedarf, Technik und Förderung ab und wird als Grundpreis plus Arbeitspreis je kWh ausgewiesen. Einen Richtwert je Quadratmeter und Jahr liefert unser Schnellcheck; eine objektbezogene Indikation erhalten Sie innerhalb weniger Tage.
Können die Kosten auf Mieter umgelegt werden?+
Ja. Grund- und Arbeitspreis der Wärmelieferung sind nach § 2 Nr. 4 BetrKV umlagefähig. Bei der Umstellung im laufenden Mietverhältnis gilt zusätzlich das Kostenneutralitätsgebot nach § 556c BGB und WärmeLV – den Nachweis führen wir.
Wem gehört die Heizung?+
Während der Vertragslaufzeit Thermolease. Die Anlage bleibt als Scheinbestandteil bewegliches Wirtschaftsgut des Contractors; am Vertragsende können Sie sie zum Restwert übernehmen.
Nächster Schritt
Sprechen wir über Ihr Objekt
Adresse und – falls zur Hand – die letzte Heizkostenabrechnung genügen. Sie erhalten innerhalb weniger Tage eine erste Einschätzung, ob und wie sich Wärmecontracting für Ihr Objekt rechnet.
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