Ein Gewerk weniger in Ihrer Bauabwicklung
Wärmeerzeugung ist im Neubau eines von vielen Gewerken – und eines der komplexesten, sobald Wärmepumpe, Förderung und Schnittstellen zur TGA-Planung zusammenkommen. Im Contracting übernimmt Thermolease dieses Gewerk vollständig: Wir planen die Heizzentrale, beauftragen und koordinieren die Errichtung, finanzieren die Anlage und betreiben sie über die gesamte Vertragslaufzeit. Für Ihren Bauablauf bedeutet das ein Gewerk weniger, das Sie ausschreiben, koordinieren und abnehmen müssen.
Die Schnittstelle zu Ihrem TGA-Planer und Generalunternehmer legen wir zu Beginn fest – Fundament, Aufstellflächen, Steigleitungen und Übergabepunkte liegen eindeutig bei Ihrem Bauteam, Erzeugung und Anschluss der Heizzentrale bei uns. Damit wird die Wärmeerzeugung kein zusätzlicher Bauzeit-Risikofaktor: Verzögerungen in unserem Gewerk verzögern nicht Ihren Bauablauf, und umgekehrt.
Ein Verkaufsargument mehr im Exposé
Käufer und Mieter fragen heute nach den laufenden Energiekosten, nicht nur nach dem Kaufpreis. Mit Wärmecontracting können Sie im Exposé einen planbaren, vertraglich festgelegten Wärmepreis nennen statt einer vagen Schätzung – das schafft Vertrauen und Vergleichbarkeit gegenüber Wettbewerbsprojekten ohne Energiekonzept.
Wärmepumpe, Photovoltaik mit Mieterstrom und Ladeinfrastruktur lassen sich in einem Vertragspaket bündeln, technisch und vertraglich aus einer Hand. Das Konzept erfüllt die 65-Prozent-EE-Pflicht nach GEG und die Solarpflicht der jeweiligen Landesbauordnung – Sie müssen die Anforderungen nicht selbst nachweisen, das übernehmen wir mit der Anlage.
Förderfähigkeit: getrennte Zuständigkeiten
Die Effizienzhaus-Stufe und die KfW-Förderung Ihres Gebäudes bleiben vollständig Ihre Sache als Bauträger – daran ändert das Contracting nichts. Die Wärmeerzeugung fördern wir separat: Thermolease beantragt BEW- oder BEG-Mittel für die Heizzentrale in eigenem Namen, als späterer Betreiber und Antragsteller.
Das entlastet Ihr Projekt von einem weiteren Förderverfahren. Die Bewilligung steht unter dem üblichen Vorbehalt des Zuwendungsbescheids; bis dahin gilt ein vertraglich vereinbarter Backup-Preis ohne Förderung, den wir bereits in der Indikation ausweisen.
Vertragslogik für den Neubau
Der Wärmeliefervertrag wird mit dem Bauträger für die Bauphase geschlossen und geht mit der Übergabe der Einheiten auf die Wohnungseigentümergemeinschaft beziehungsweise die Käufer über – die Versorgung läuft dabei ohne Unterbrechung weiter. Diese Rechtsnachfolge ist im Vertrag vorgesehen und wird bei Übergabe entsprechend dokumentiert.
Anders als im Bestand gibt es im Neubau kein „Vorher“, gegen das sich Kostenneutralität nachweisen ließe – dieses Kriterium aus § 556c BGB betrifft nur die Umstellung im laufenden Mietverhältnis. Was im Neubau zählt, ist ein von Anfang an transparenter, marktüblicher Wärmepreis.
Der richtige Zeitpunkt für den Einstieg
Je früher Thermolease eingebunden wird, desto vollständiger verschwindet die Heizzentrale aus Ihrer Kostenberechnung. Idealer Einstieg ist vor der Genehmigungsplanung: Dann fließt das Energiekonzept direkt in Bauantrag und TGA-Planung ein, und die Heizzentrale erscheint in Ihrer Kalkulation nicht mehr als Investitionsposition.
Für eine erste Einschätzung genügt uns Ihre Baubeschreibung – Gebäudetyp, Wohnfläche je Bauabschnitt und geplanter Energiestandard. Daraus erstellen wir innerhalb von 48 Stunden ein Energiekonzept mit Richtwert für Ihr Quartier.
Referenz: Neubau-Quartier in Landshut
Neubau-Quartier in Landshut: fünf Gebäude, Wärmeversorgung über eine Wärmepumpen-Kaskade mit 240 kW, BEW-gefördert. Die ausführliche Referenz mit Kundenstimme veröffentlichen wir nach Fertigstellung und Kundenfreigabe.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Wann sollten wir Thermolease in die Planung einbinden?+
Am besten vor der Genehmigungsplanung, damit das Energiekonzept in Bauantrag und TGA-Planung einfließt. Ein späterer Einstieg ist möglich, schränkt aber die Gestaltungsspielräume ein.
Wer trägt das Risiko, wenn sich die Heizzentrale verzögert?+
Die Schnittstelle zu Ihrem Bauteam ist vertraglich klar geregelt. Innerhalb unseres Gewerks liegt das Bauzeitrisiko bei Thermolease – es wird nicht zu Ihrem Risiko.
Was passiert mit dem Wärmeliefervertrag bei Übergabe der Wohnungen?+
Er geht mit der Übergabe auf die Wohnungseigentümergemeinschaft beziehungsweise die Käufer über. Die Versorgung läuft ohne Unterbrechung weiter.
Nächster Schritt
Sprechen wir über Ihr Objekt
Adresse und – falls zur Hand – die letzte Heizkostenabrechnung genügen. Sie erhalten innerhalb weniger Tage eine erste Einschätzung, ob und wie sich Wärmecontracting für Ihr Objekt rechnet.
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